Organisatorisches
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Um in den Genuss einer physiotherapeutischen Behandlung zu kommen, beachten Sie bitte die unten angeführten organisatorischen Punkte.
Lesen Sie diese Hinweise bitte gut durch und nehmen Sie sie zur Kenntnis. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Ärztliche Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie unbedingt eine ärztliche Zuweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Bitte bringen Sie diese zum ersten Behandlungstermin mit.
Behandlungen der Physioenergetik oder der Microkinesitherapie können jederzeit auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.
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Bewilligung
Je nach Krankenkasse oder Verordnung ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
Eine weiterführende Therapie innerhalb von 13 Wochen ab dem letzten Therapietermin ist immer bewilligungspflichtig, auch wenn die Therapie woanders durchgeführt wurde!
Bitte informieren Sie mich über bereits in Anspruch genommene Therapien.
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Terminvereinbarung
Termine können Sie unter der Telefonnummer 0699 / 11 87 39 29 mit mir vereinbaren.
Da ich mich bemühe, die Therapiezeiten wie vereinbart einzuhalten, bitte ich auch Sie, pünktlich zu Ihrem vereinbarten Therapietermin zu erscheinen. Ein "hinten Anhängen" der verlorenen Zeit ist mir leider nicht möglich, da die nachfolgenden Termine eingehalten werden müssen. Ihnen würde somit wertvolle Therapiezeit, in der wir Ihrem Ziel näher kommen können, verloren gehen.
Falls Sie einen Therapietermin nicht wahrnehmen können oder verschieben möchten, bitte ich Sie, mich ehestmöglich zu verständigen, damit ich den freiwerdenden Termin wieder vergeben kann. Termine die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden als geleistete Behandlung verrechnet. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
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Kosten
Eine Physiotherapieeinheit á 60 Minuten kostet € 100,-
Eine Microkinesitherapie-Behandlung dauert ca. 60 Minuten und kostet € 100,--
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Kostenrückerstattung
Nach den in Anspruch genommenen Behandlungen erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie entweder bar oder per Erlagschein begleichen, danach können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen.
Die Höhe der Rückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Sie können sich gerne das unten angeführte Antragsformular für die Kostenrückerstattung herunterladen.